Urteil: Lärm-Tempolimits gelten auch für Elektroautos

Wenn Tempolimits wegen Straßenlärm zeitweise gelten, dann gelten sie nicht nur für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor. Ein Elektroautofahrer wollte das nicht gelten lassen und zog vor Gericht. Seine Vorstellung fand kein Gehör. (Elektromobilität, Elektroauto)
Quelle: Golem

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