4-Meter-Regel: Technische Bauvorschriften gelten nicht für Balkonkraftwerke

In vielen Ratgebern zu Balkonkraftwerken ist zu lesen, dass sie ab einer bestimmten Höhe besondere Auflagen erfüllen müssten. Doch das trifft nicht zu. Ein Bericht von Friedhelm Greis (Balkonkraftwerk, Verbraucherschutz)
Quelle: Golem