Recht auf Vergessenwerden: Google muss nicht selbst nach gesperrten Links suchen

Suchmaschinenbetreiber müssen nicht von sich aus Links auf bestimmte Inhalte entfernen. Ein anderslautendes Urteil gegen Google hat ein Karlsruher Gericht einkassiert. (Google, Datenschutz)
Quelle: Golem

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