Bundesnetzagentur: VPN-Anbieter müssen keine Vorratsdaten speichern

Die Bundesnetzagentur weiß manchmal selbst nicht genau, welche Telekommunikationsprovider Vorratsdaten speichern müssen. Für bestimmte Anbieter gelten die Anforderungen jedoch nicht. (Vorratsdatenspeicherung, Datenschutz)
Quelle: Golem

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