Eine Firma hat ihre Mitarbeiter pauschal mit Keyloggern und Screenshot-Programmen überwacht. Doch auf dieser Basis ist laut Bundesarbeitsgericht keine Kündigung möglich. (Keylogger, Datenschutz)
Quelle: Golem
Eine Firma hat ihre Mitarbeiter pauschal mit Keyloggern und Screenshot-Programmen überwacht. Doch auf dieser Basis ist laut Bundesarbeitsgericht keine Kündigung möglich. (Keylogger, Datenschutz)
Quelle: Golem