Arbeitsrecht: Kündigung, weil festgeklebt?

Was Mitarbeiter in ihrer Freizeit machen, ob sie an Demos teilnehmen oder sich auf Straßen und Rollbahnen festkleben, geht die Firma in der Regel nichts an. In einigen wenigen Fällen aber doch. Von Harald Büring (Arbeit, Wirtschaft)
Quelle: Golem

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