Der Gesetzgeber hat Nutzer mit einem Recht auf Preisminderung bei zu niedrigen Datenraten alleingelassen. Die Zahl der Messungen ist rückläufig. (VZBV, Verbraucherschutz)
Quelle: Golem
Der Gesetzgeber hat Nutzer mit einem Recht auf Preisminderung bei zu niedrigen Datenraten alleingelassen. Die Zahl der Messungen ist rückläufig. (VZBV, Verbraucherschutz)
Quelle: Golem