Verbraucherzentrale: Werbeanrufe mit untergeschobenem Vertrag nehmen zu

Wer seine Strom- oder Gaszählernummer herausgibt, muss mit einer ungewollten Kündigung seines Vertrags beim Energieversorger rechnen. (VZBV, Verbraucherschutz)
Quelle: Golem

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