EuGH korrigiert Urteil zum Datenschutz von IP-Adressen

Der Europäische Gerichtshof hat klargestellt, dass IP-Adressen personenbeziehbar und damit besonders geschützt sind, wenn etwa bei einem Cyberangriff Ermittler anhand der Logfiles Bestandsdaten vom Provider einholen können.

Quelle: Heise Tech News

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