EuGH schränkt Digitalisierung vergriffener Werke ein

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass vergriffene Bücher laut der EU-Urheberrechtsrichtlinie nur dann digital vervielfältigt werden dürfen, wenn die Autoren vorab davon wissen und widersprechen können.

Quelle: Heise Tech News

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