BGH schränkt Verbraucherrechte beim Ersatzteilkauf im Netz ein

Für Autofahrer gibt es gleich zwei interessante Urteile aus Karlsruhe: Bei Gebrauchtfahrzeugen mit Mängeln trägt der Verkäufer die Beweislast und Ersatzteile aus dem Onlinehandel kann man nicht einbauen und dann zurückschicken.

Quelle: Heise Tech News

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