Zeiterfassungspflicht: Für Richter gilt Arbeitzeiterfassung nicht – sagen sie selbst

Die Zeiterfassungspflicht passe nicht zur Arbeit von Richtern, meinen die Richter des Bundesarbeitsgerichts, die über diese Pflicht für Millionen Arbeitnehmer entschieden haben. (Arbeit, Wirtschaft)
Quelle: Golem

Published by