Wirtschaftsministerium Niedersachsen: "Bisher gelten noch 56 KBit/s als Breitband"

Das Recht auf schnelles Internet und Universaldienstverpflichtung sind im neuen Telekommuniktionsgesetz (TKG) noch nicht bestimmt. Bisher gilt eigentlich ein absurder Wert aus der Vergangenheit. (Universaldienst, Verbraucherschutz)
Quelle: Golem

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