Whitelisting erlaubt: Kartellamt hält Adblocker-Nutzung für "nachvollziehbar"

Nach dem Bundesgerichtshof hat nun auch das Bundeskartellamt die Zulässigkeit von Eyeos Geschäftsmodell bestätigt. Allerdings musste Google einige Vertragsklauseln mit dem Adblocker-Hersteller ändern. (AdBlocker, Onlinewerbung)
Quelle: Golem

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