Verfassungsklage von Yahoo gegen Leistungsschutzrecht gescheitert

Presseverleger dürfen seit 2013 Geld verlangen, wenn Suchmaschinen ihre Artikel ausschnittsweise im Internet verbreiten. Die Details sind allerdings unklar. Das sieht auch das Verfassungsgericht so. Yahoo soll aber zunächst die Fachgerichte bemühen.

Quelle: Heise Tech News

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