Verbraucherschutz: Rabatte für bestimmte Zahlungsarten sind unzulässig

Verbraucherschützer haben vor dem Landgericht Berlin erfolgreich gegen den Reisevermittler Opodo geklagt. Dieser hat Kunden für wenige Zahlungsarten einen Rabatt gewährt. Das Gericht sah darin jedoch eine Gebühr für andere Zahlungsarten. (Kreditkarte, Verbraucherschutz)
Quelle: Golem

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