Social Media: Gericht erlaubt Influencern weniger #Werbung

Nicht jede Produktnennung eines Influencers auf Instagram oder Facebook muss mit Hashtags wie #Werbung oder #Ad versehen werden. Das hat jetzt ein Berliner Gericht in einem Fall entschieden, in dem es um selbst gekaufte Kleidung und um Luftballons ging. (Influencer, Soziales Netz)
Quelle: Golem

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