Polizei darf jetzt mit Vorratsdaten und Funkzellenabfragen Einbrecher jagen
Ermittler können nun bei Wohnungseinbruchdiebstahl prinzipiell von der Vorratsdatenspeicherung profitieren, die aber auf Eis liegt. Auch Funkzellenabfragen dürfen sie einsetzen. Ein entsprechendes Gesetztritt in Kraft.