Leistungsschutzrecht: So oft könnten Verlage künftig an Bezahlartikeln verdienen

In vielen Medien geht der Trend zu Bezahlschranken für exklusive Inhalte. Künftig müssten Google und andere Internetdienste wegen des Leistungsschutzrechts auch für Links auf geschützte Artikel zahlen. Google signalisiert dabei eine merkwürdige Art von Zahlungsbereitschaft. Eine Analyse von Friedhelm Greis (Leistungsschutzrecht, Google)
Quelle: Golem

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