Leistungsschutzrecht: Drei Wörter sollen …

Der Vorschlag der Bundesregierung für das neue Leistungsschutzrecht stößt auf Widerstand bei den Verlegerverbänden. Überschriften mit mehr als drei Wörtern und Vorschaubilder sollen lizenzpfichtig sein. Dabei wenden die Verlage einen sehr auffälligen Argumentationstrick an. Eine Analyse von Friedhelm Greis (Leistungsschutzrecht, Google)
Quelle: Golem

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