Landesdatenschutzbeauftragter: Deutliche Kritik an Entwurf für Polizeigesetz

In Mecklenburg-Vorpommern soll die Polizei Online-Durchsuchung und Quellen-TKÜ im Vorfeld von Straftaten anwenden dürfen. Der Datenschutzbeauftragte rügt das Gesetz deutlich. Teile des Gesetzes hält er für verfassungswidrig. (Polizei, Datenschutz)
Quelle: Golem

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