Länderbeauftragte beraten über mehr Transparenz auch für Geheimdienste

Der gesetzliche Anspruch der Bürger auf Behördendaten gilt nicht für Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst und Militärischen Abschirmdienst. Die Beauftragten der Länder für Informationsfreiheit sprechen darüber, ob das geändert werden soll.

Quelle: Heise Tech News

Published by