Kinox.to: Haftstrafe für Mitbetreiber rechtskräftig

Der Bundegsrichtshof hat die Revision des Kinox.to-Betreibers gegen seine Verurteilung als unbegründet abgewiesen. Der Mann war für schuldig befunden worden, 2011 den Kino.to-Nachfolger aufgebaut und betrieben zu haben.

Quelle: Heise Tech News