Jugendschutz: Lootboxen gelten bisher nicht als Glücksspiel

In Foren vergleichen Computerspieler die unbeliebten Lootboxen (virtuelle Schatzkisten) etwa aus Mittelerde oft mit Glücksspiel und fordern ein Verbot. Nun haben USK und zwei weitere für den Jugendschutz in Games zuständige Stellen ihre Sicht der Dinge erläutert. (Jugendschutz, USK)
Quelle: Golem

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