EuGH bestätigt Kostenstrafe für Piraten im Streit über Vorratsdatenspeicherung

Schriftsätze der Mitgliedsstaaten in einem europäischen Rechtsstreit sind nicht von vornherein geheim, hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Der Pirat Patrick Breyer, der ursprünglich klagte, muss aber die Hälfte seiner Kosten selbst tragen.

Quelle: Heise Tech News

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