Deutsche Bahn: Bahncard muss zweiwöchiges Widerrufsrecht bieten

Der Onlinekauf der Bahncard ist nicht vom zweiwöchigen Widerrufsrecht ohne Angabe von Gründen ausgenommen. Doch dann muss man bei der Deutschen Bahn nachzahlen. (Deutsche Bahn, Verbraucherschutz)
Quelle: Golem

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