Defensivnotstand: Privater Drohnenabschuss kann gerechtfertigt sein
Wer sich gegen einen Drohnenüberflug über das eigene Grundstück mit Waffengewalt wehrt, kann unter Umständen nicht wegen Sachbeschädigung belangt werden, heißt es einem Amtsgerichtsurteil. (Drohne, Rechtsstreitigkeiten)
Quelle: Golem