Bundesgerichtshof: Unitymedia darf Mietrouter in Hotspots verwandeln

Der Bundesgerichtshof hat die Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen die Freischaltung einer zweiten WLAN-Kennung auf den Kabelroutern von Unitymedia endgültig abgewiesen. Dies sei zulässig, wenn es keine Sicherheits- und Haftungsrisiken oder Mehrkosten mit sich bringe. (Unitymedia, WLAN)
Quelle: Golem

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