Bundesgerichtshof: Abgemahnter muss bei Filesharing nicht den Täter verraten

Wer wegen illegalen Filesharings an seinem Anschluss abgemahnt wird, muss nicht im Haushalt als Ermittler auftreten und den Täter suchen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Der Router hatte eine Sicherheitslücke. (Tauschbörse, Sicherheitslücke)
Quelle: Golem

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