BGH: Nur eingesetzte SMS-TAN dürfen auch extra kosten

Die Transaktionsnummern fürs Online-Banking dürfen den Kunden nur in Rechnung gestellt werden, wenn sie auch benutzt werden. smsTAN, die nicht eingesetzt werden, dürfen auch nichts kosten, hat der BGH nun geurteilt.

Quelle: Heise Tech News

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