Der NSA-Ausschuss des Bundestags darf vorerst nicht erneut darüber abstimmen, ob der Whistleblower Edward Snowden befragt werden soll. Der BGH hat einer Beschwerde der Regierungskoalition stattgegeben. Nun heißt es warten.
Quelle: Heise Tech News
Der NSA-Ausschuss des Bundestags darf vorerst nicht erneut darüber abstimmen, ob der Whistleblower Edward Snowden befragt werden soll. Der BGH hat einer Beschwerde der Regierungskoalition stattgegeben. Nun heißt es warten.
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