5. TKG-Änderungsgesetz: Bundesnetzagentur kann jede Funkzelle genau prüfen

Durch eine Änderung im Telekommunikationsgesetz werden hohe Zwangsgelder möglich, wenn Mobilfunk-Betreiber die Ausbauauflagen nicht erfüllen. In Ausnahmefällen kann künftig lokales Roaming angeordnet werden. (Long Term Evolution, Mobilfunk)
Quelle: Golem

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