Glasfaser: Routerfreiheit gilt laut Bundesnetzagentur auch für FTTH

Es hat über vier Jahre gedauert, aber jetzt hat eine Projektgruppe bei der Bundesnetzagentur nochmals festgelegt, dass auch bei FTTH die Dose an der Wand der Netzabschlusspunkt ist. Im Gesetz zur Routerfreiheit war das immer eindeutig. (Routerfreiheit, Vodafone)
Quelle: Golem

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