Gericht: Gema darf Verlage nicht pauschal an Tantiemen beteiligen

Nach einem Urteil des Berliner Kammergerichts steht die langjährige Praxis der Verwertungsgesellschaft Gema vor dem Aus, Musikverlage pauschal an den Einnahmen aus Nutzungsrechten zu beteiligen. Vorbild war das BGH-Urteil gegen die VG Wort.

Quelle: Heise Tech News

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