Illegale Inhalte: Weitere Vorgaben des NetzDG sind europarechtswidrig

Soziale Netzwerke wie Facebook müssen weitere Vorgaben des NetzDG nicht umsetzen. Das betrifft nun das sogenannte Gegenvorstellungsverfahren. (Netzwerkdurchsetzungsgesetz, Google)
Quelle: Golem

Published by