Gesetzentwurf zum Leistungsschutzrecht: Acht Wörter sollen reichen

Auszüge von mehr als acht Wörtern sollen beim Leistungsschutzrecht lizenzpflichtig werden, von Vorschaubildern ist keine Rede mehr. Von Justus Staufburg (Leistungsschutzrecht, Google)
Quelle: Golem

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