Bundesgerichtshof: Verzögerung beim FTTH-Ausbau verändert Vertragsbeginn nicht

Eine Verbraucherzentrale hat die Klage gegen Deutsche Giganetz gewonnen. Wenn sich der Ausbau verzögert, darf der Netzbetreiber nicht den Vertragsbeginn verschieben. (Bundesgerichtshof, Verbraucherschutz)
Quelle: Golem

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