Gericht bestätigt: DNS-Sperren gegen pornografische Inhalte sind rechtens

Medienanstalten dürfen laut dem OVG Rheinland-Pfalz DNS-Sperren gegen Pornoseiten durchsetzen, wenn diese keine Alterskontrollen anbieten. (Internetsperren, Zensur)
Quelle: Golem

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