Die DSGVO verpflichtet Anbieter zur Herausgabe aller gespeicherten Daten mit Personenbezug. Die Vorschrift lässt sich auch zum Identitätsdiebstahl einsetzen. (Angela Merkel, Google)
Quelle: Golem
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Die DSGVO verpflichtet Anbieter zur Herausgabe aller gespeicherten Daten mit Personenbezug. Die Vorschrift lässt sich auch zum Identitätsdiebstahl einsetzen. (Angela Merkel, Google)
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