Der Mitfahrdienst Uber muss nach dem tödlichen Unfall mit einem selbstfahrenden Testauto nicht mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Das gilt jedoch nicht für die Testfahrerin. (Autonomes Fahren, Technologie)
Quelle: Golem
Der Mitfahrdienst Uber muss nach dem tödlichen Unfall mit einem selbstfahrenden Testauto nicht mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Das gilt jedoch nicht für die Testfahrerin. (Autonomes Fahren, Technologie)
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