33C3: Rechtsexperte rät zur Einsicht in Polizeidatenbanken

Auch Ermittler machen Fehler, weiß der Strafverteidiger Ulrich Kerner. Er empfiehlt daher Beschuldigten in Strafsachen, vom Auskunftsrecht gegenüber dem Arm des Gesetzes regen Gebrauch zu machen, da Einträge damit gleich überprüft werden müssten.

Quelle: Heise Tech News

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