YouTube und Google bei Urheberrechtsverstößen zur Herausgabe von Nutzerdaten verpflichtet

Nach einem Urteil des OLG Frankfurt müssen die Internetanbieter bei Urheberrechtsverstößen zwar die E-Mail-Adressen von Nutzern mitteilen, nicht jedoch IP-Adressen und Telefonnummern

Quelle: Heise Tech News

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