Urhebervertragsrecht: Bundestag schränkt Total-Buy-Out-Verträge ein

Der Bundestag hat eine Reform des Urhebervertragsrecht beschlossen, mit der Kreative ihren Anspruch auf "angemessene Vergütung" besser durchsetzen und Werke nach zehn Jahren zweitverwerten können sollen.

Quelle: Heise Tech News

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