Netzentgelte: Bundesverfassungsgericht lässt Telekomgesetz ändern

Wenn Netzentgelte für Zugangsleistungen nachträglich als zu niedrig eingestuft werden, muss der Netzbetreiber sie zurückfordern können. Darum lässt das Bundesverfassungsgericht jetzt das Telekommunikationsgesetz (TKG) ändern. (Telekom, Rechtsstreitigkeiten)
Quelle: Golem

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