Landgericht Traustein: Postfach im Impressum einer Webseite nicht ausreichend

Eine einfache Angabe des Postfachs im Impressum einer Website ist ein Wettbewerbsverstoß. Weitere Angaben wie die Telefonnummer, das Vereinsregister oder die E-Mail-Adresse dürfen nicht fehlen. (Politik/Recht, Internet)
Quelle: Golem

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