Das Bundeskartellamt hat sich vorerst durchgesetzt: Facebook darf seine Nutzerdaten nicht beliebig mit anderen Diensten abgleichen. (Facebook, Instant Messenger)
Quelle: Golem
Das Bundeskartellamt hat sich vorerst durchgesetzt: Facebook darf seine Nutzerdaten nicht beliebig mit anderen Diensten abgleichen. (Facebook, Instant Messenger)
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