Gerichtsentscheidung: Hostel muss Rundfunkbeitrag nur bei Empfang zahlen

Eine Hostelbesitzerin hatte geklagt, da sie keinen Rundfunkbeitrag für Zimmer ohne Empfangsmöglichkeit zahlen will. Ein Gericht in Leipzig hat der Betreiberin jetzt recht gegeben – sie muss nur den allgemeinen Grundbetrag zahlen. Auf Privathaushalte wirkt sich das Urteil nicht direkt aus. (Rundfunkbeitrag, GEZ)
Quelle: Golem

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