EuGH: Verkauf gebrauchter Software erlaubt – aber nur mit Original-CD

Der Weiterverkauf von bereits genutzter Software ist nicht verboten und vertragliche Bestimmungen, die jede Weiterveräußerung verbieten, sind ungültig, urteilt der EuGH. Der Verkauf einer Sicherungskopie ist nicht ohne Weiteres möglich.

Quelle: Heise Tech News

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