Datenschutz: Facebook muss Konto Verstorbener nicht an Eltern freigeben

So verständlich der Wunsch der Eltern rein menschlich erscheinen mag – sie haben laut einem Urteil kein Recht, nach Gründen für den Tod ihres Kindes in dessen Facebook-Konto zu suchen. (Facebook, Soziales Netz)
Quelle: Golem

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