Bundesgerichtshof: Eltern müssen bei illegalem Filesharing ihre Kinder verraten

Wer seine Kinder als wahre Täter von illegalem Filesharing benennt, den Namen des Kindes aber nicht nennen will, kommt damit nicht durch. Die Eltern müssen jetzt zahlen. Es gibt aber eine Argumentation, die das vermieden hätte. (Urheberrecht, Tauschbörse)
Quelle: Golem

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